Elastotec Direktklebstoff - Teil A - Datenblatt zur Materialsicherheit
Erstellungsdatum: | 16/04/2019 | Gründe für die Ausgabe: | Änderung der Transportinformationen |
Datum der letzten Überprüfung: | 04/05/2021 | Nächste Rezension: | 04/05/2026 |
Angaben zum Hersteller/Importeur | |||
Firmenname | Elastotec P/L | ABN | 65 137 437 239 |
Telefon | +61 2 8987 1922 | ||
Adresse | Einheit 1 / 61 Somersby Falls Road, Somersby NSW 2250 Australien | ||
Notfallkontakt | |||
Firmenname | Elastotec P/L | Telefon | Wie oben oder außerhalb der Geschäftszeiten +61 423 200 178 |
david@elastotec.com.au |
Abschnitt 1: Produktidentifikation
Produkt: | Elastotec DBA – Teil A (Verwendung in Verbindung mit Elastotec DBA – Teil B) |
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ADG: | Umweltgefährdender Stoff, Paste |
Empfohlene Verwendung | Klebstoff für direkt verklebte Riemenscheibenbeläge und Verschleißauskleidungen |
Abschnitt 2: Gefahrenidentifizierung
Signalwort | Achtung | ||||||
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Dieses Material ist gemäß den Gesundheitskriterien von Safe Work Australia gefährlich. | |||||||
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Signalwort: | Warnung | ||||||
Gefahrenklassifizierungen: | Ätz-/Reizwirkung auf die Haut – Kategorie 2 Schwere Augenschädigung/-reizung – Kategorie 2A Sensibilisierung – Haut – Kategorie 1 Chronische Gefahr für die Gewässer – Kategorie 2 |
Gefahrenhinweise | ||
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H315 | Verursacht Hautreizungen. | |
H317 | Kann eine allergische Hautreaktion verursachen. | |
H319 | Verursacht schwere Augenreizungen. | |
H411 | Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Prävention Sicherheitshinweise | ||
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P261 | Vermeiden Sie das Einatmen von Staub, Rauch, Gas, Nebel, Dämpfen oder Sprühnebel | |
P264 | Nach der Handhabung Hände, Gesicht und alle freiliegenden Hautstellen gründlich waschen. | |
P272 | Kontaminierte Arbeitskleidung sollte nicht vom Arbeitsplatz entfernt werden. | |
P273 | Freisetzung in die Umwelt vermeiden. | |
P280 | Tragen Sie Schutzkleidung, Handschuhe, Augen-/Gesichtsschutz und einen geeigneten Atemschutz. |
Antwort Sicherheitshinweise | ||
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P101 | Wenn ein medizinischer Rat benötigt wird, halten Sie einen Produktbehälter oder ein Etikett bereit. | |
P302 + P352 | BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. | |
P305 + P351 + P338 | BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang vorsichtig mit Wasser spülen. Entfernen Sie Kontaktlinsen, falls vorhanden und einfach zu tun. Spülen Sie weiter. | |
P333 + P313 | Bei Hautreizung oder Hautausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. | |
P337 + P313 | Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. | |
P362 | Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. | |
Sicherheitshinweis zur Lagerung: | Nicht zugewiesen | |
Vorsorglicher Hinweis zur Entsorgung: | Nicht zugewiesen | |
Giftplan: | S5 Achtung |
Klassifizierung gefährlicher Güter | ||
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Gemäß den Kriterien des „Australian Code for the Transport of Dangerous Goods by Road & Rail“ und des „New Zealand NZS5433: Transport of Dangerous Goods on Land“ als Gefahrgut eingestuft. | ||
Gefahrgutklasse: | 9 | |
Australische Sonderbestimmungen; AU01: Umweltgefährdende Stoffe, die der Beschreibung der UN 3077 oder UN 3082 entsprechen, unterliegen nicht diesem Code (ADG 07), wenn sie auf der Straße oder der Schiene transportiert werden; a) Verpackungen, in die kein Gefäß mit einem Inhalt von mehr als 500 kg (L) eingebaut ist, oder b. IBCs. |
Abschnitt 3: Zusammensetzungsinformationen
Chemische Einheit | Cas No. | Anteil |
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Bisphenol-A-Epoxidharz | 25068-38-6 | 60% |
Oxiran, Mono[(C12-14-alkyloxy)methyl]-Derivate | 68609-97-2 | 1-9% |
Als ungefährlich eingestufte Inhaltsstoffe | Balance | |
100% |
Teil 4: Erstehilfemaßnahmen
Bei einer Vergiftung kontaktieren Sie bitte einen Arzt oder ein Giftinformationszentrum (Telefon Australien 131 126, Neuseeland 0800 764 766).
Erste Hilfe | Messen |
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Einatmen: | Das Opfer aus der Gefahrenzone bringen – vermeiden Sie, dass es zum Unfallopfer wird. Kontaminierte Kleidung ausziehen und verbleibende Kleidung lockern. Den Patienten in eine bequeme Position bringen und warm halten. Bis zur vollständigen Genesung ruhig halten. Bei anhaltenden Auswirkungen ärztlichen Rat einholen. |
Hautkontakt: | Die Wirkung kann verzögert eintreten. Bei Haut- oder Haarkontakt sofort kontaminierte Kleidung ausziehen und Haut und Haare mit fließendem Wasser spülen. Weiter mit Wasser spülen, bis das Giftinformationszentrum oder ein Arzt Sie zum Abbruch auffordert; oder 15 Minuten lang und dann zum Arzt oder Krankenhaus bringen. |
Augenkontakt: | Bei Kontakt mit den Augen die Augenlider geöffnet halten und die Augen kontinuierlich mit fließendem Wasser spülen. Weiter spülen, bis das Giftinformationszentrum oder ein Arzt Ihnen rät, damit aufzuhören; oder mindestens 15 Minuten lang und dann zum Arzt oder Krankenhaus bringen. |
Verschlucken: | Mund mit Wasser ausspülen. Bei Verschlucken KEIN Erbrechen herbeiführen. Ein Glas Wasser zu trinken geben. Einem bewusstlosen Patienten niemals etwas durch den Mund einflößen. Bei Erbrechen weiteres Wasser geben. Arzt konsultieren. |
PSA für Ersthelfer: | Tragen Sie Sicherheitsschuhe, Handschuhe und eine Schutzbrille. Die verfügbaren Informationen legen nahe, dass Handschuhe aus für den intermittierenden Kontakt geeignet sein sollten. Aufgrund unterschiedlicher Handschuhkonstruktionen und örtlicher Bedingungen sollte jedoch der Benutzer eine endgültige Beurteilung vornehmen. Waschen Sie sich immer die Hände, bevor Sie rauchen, essen, trinken oder verwenden |
Abschnitt 5: Brandbekämpfungsmaßnahmen
Erste Hilfe | Messen |
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Gefahrenhinweise: | •3Z |
Geeignete Löschmittel: | Wenn Material in einen Brand verwickelt ist, verwenden Sie alkoholbeständigen Schaum oder Trockenlöschmittel (Kohlendioxid, Trockenlöschpulver). |
Besondere Gefahren: | Nicht brennbares Material. |
Weitere Hinweise zur Brandbekämpfung: | Unzutreffend |
Abschnitt 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Erste Hilfe | Messen |
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Kleinere Verschmutzungen: | Tragen Sie Schutzausrüstung, um eine Kontamination von Haut und Augen zu vermeiden. Einatmen von Dämpfen oder Staub vermeiden. Mit saugfähigem Material (sauberem Lappen oder Papiertüchern) aufwischen. Sammeln und zur Entsorgung in ordnungsgemäß gekennzeichneten Behältern oder Fässern verschließen. |
Große Mengen an verschütteten Flüssigkeiten: | Alle ungeschützten Personen aus dem Bereich entfernen. Bei Verschütten rutschig. Unfälle vermeiden, sofort aufräumen. Schutzausrüstung tragen, um Haut- und Augenkontamination und das Einatmen von Staub zu verhindern. Gegen den Wind arbeiten oder die Belüftung erhöhen. Mit einem Feuchtigkeitsabsorber (inertes Material, Sand oder Erde) abdecken. Fegen oder aufsaugen, aber Staubbildung vermeiden. Sammeln und zur Entsorgung in ordnungsgemäß gekennzeichneten Behältern oder Fässern verschließen. Bei Kontamination von Ernten, Abwasserkanälen oder Wasserwegen die örtlichen Notdienste benachrichtigen. |
Gefährliche Güter – Leitfaden zur ersten Reaktion im Notfall Nr.: | 47 |
Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung
Erste Hilfe | Messen |
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Handhabung: | Augen- und Hautkontakt vermeiden. Einatmen von Staub vermeiden. |
Lagerung: | An einem kühlen, trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren und direkte Sonneneinstrahlung vermeiden. Getrennt von Lebensmitteln aufbewahren. Getrennt von den in Abschnitt 10 beschriebenen unverträglichen Materialien aufbewahren. Getrennt von Wärme- und/oder Zündquellen aufbewahren. Behälter aufrecht stehend aufbewahren. Behälter bei Nichtgebrauch geschlossen halten – regelmäßig auf verschüttete Flüssigkeiten prüfen. Dieses Material wird gemäß den Kriterien des „Australian Code for the Transport of Dangerous Goods by Road & Rail“ und/oder des „New Zealand NZS9: Transport of Dangerous Goods on Land“ als sonstiges gefährliches Gut der Klasse 5433 eingestuft und muss entsprechend den entsprechenden Vorschriften gelagert werden. Dieses Material ist als Gift der Kategorie 5 (Achtung) eingestuft und muss entsprechend den einschlägigen Vorschriften gelagert, aufbewahrt und verwendet werden. |
Abschnitt 8: Expositionskontrollen und persönliche Schutzausrüstung
Erste Hilfe | Messen |
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Nationale Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz: | Für dieses spezielle Material wurde von Safe Work Australia kein Wert zugewiesen. |
Biologische Grenzwerte: | Gemäß den „National Model Regulations for the Control of Workplace Hazardous Substances (Safe Work Australia)“ sind den Inhaltsstoffen dieses Materials keine biologischen Grenzwerte zugewiesen. |
Technische Maßnahmen: | Unter normalen Nutzungsbedingungen sollte eine natürliche Belüftung ausreichend sein. |
Persönliche Schutzausrüstung: | SICHERHEITSSCHUHE, HANDSCHUHE, SCHUTZBRILLE. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss für die Art der Arbeit und die mit der Arbeit verbundenen Gefahren geeignet sein, die in der durchgeführten Risikobewertung ermittelt wurden. Tragen Sie Sicherheitsschuhe, Handschuhe und eine Schutzbrille. Die verfügbaren Informationen legen nahe, dass Handschuhe aus für den gelegentlichen Kontakt geeignet sein sollten. Aufgrund unterschiedlicher Handschuhkonstruktionen und örtlicher Bedingungen muss jedoch der Benutzer eine endgültige Beurteilung vornehmen. Waschen Sie sich immer die Hände, bevor Sie rauchen, essen, trinken oder die Toilette benutzen. Waschen Sie kontaminierte Kleidung und andere Schutzausrüstung, bevor Sie sie lagern oder wiederverwenden. |
Hygiene Maßnahmen: | Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Vor dem Essen, Trinken oder Rauchen Hände waschen. Kontakt mit Kleidung vermeiden. Augen- und Hautkontakt vermeiden. Einatmen von Staub vermeiden. Augenspülstationen und Notduschen in der Nähe des Arbeitsplatzes bereitstellen. |
Abschnitt 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Erste Hilfe | Messen | |
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Bilden: | Gel | |
Farbe: | Weiß durchscheinend | |
Löslichkeit: | Unlöslich in Wasser | |
Spezifisches Gewicht (20°C): | 1.05–1.15 bei 25 °C | |
Relative Dampfdichte (Luft=1): | 8 | |
Dampfdruck (20°C): | <0.01 Pa | |
Flammpunkt (°C): | > 200 ° C | |
Siedepunkt/Siedebereich (°C): | > 200 ° C | |
Zersetzungspunkt (°C): | > 200 ° C | |
Gesamt-VOC (g/Liter): | Null | |
% flüchtige Bestandteile nach Volumen: | Null | |
(Nur typische Werte – siehe Datenblatt) N Av = Nicht verfügbar, N App = Nicht anwendbar |
Abschnitt 10: Stabilität und Reaktivität
Erste Hilfe | Messen |
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Chemische Stabilität: | Dieses Material ist bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Verwendung thermisch stabil. |
Zu vermeidende Umstände: | Erhöhte Temperaturen und Zündquellen. |
Inkompatible Materialien: | Oxidationsmittel. |
Gefährliche Zersetzungsprodukte: | Kohlenstoffoxide und Stickoxide, Rauch und andere giftige Dämpfe. |
Gefährliche Reaktionen: | Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. |
Abschnitt 11: Toxikologische Informationen
Bei Handhabung des Produkts entsprechend diesem Sicherheitsdatenblatt und der Produktkennzeichnung sind keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen zu erwarten.
Bei unsachgemäßer Handhabung und Überbelastung des Produkts können folgende Symptome oder Auswirkungen auftreten:
Akute Auswirkungen | ||
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Einatmen: | Das Material kann Schleimhäute und Atemwege reizen. | |
Hautkontakt: | Hautkontakt führt zu Reizungen. Ein Hautsensibilisator. Wiederholter oder längerer Hautkontakt kann zu allergischer Kontaktdermatitis führen. | |
Verschlucken: | Beim Verschlucken kann es zu Übelkeit, Erbrechen und Reizungen des Magen-Darm-Trakts kommen. | |
Augenkontakt: | Reizt die Augen. Der Kontakt mit dem Staub kann aufgrund seiner Partikelbeschaffenheit zu Beschwerden führen. Kann zu körperlichen Reizungen der Augen führen. |
Akute Toxizität | ||
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Einatmen: | Dieses Material wurde als ungefährlich eingestuft. Schätzung der akuten Toxizität (basierend auf den Inhaltsstoffen): LC50 > 5 mg/L | |
Hautkontakt: | Dieses Material wurde als ungefährlich eingestuft. Schätzung der akuten Toxizität (basierend auf den Inhaltsstoffen): >2,000 mg/kg Körpergewicht | |
Verschlucken: | Dieses Material wurde als ungefährlich eingestuft. Schätzung der akuten Toxizität (basierend auf den Inhaltsstoffen): >2,000 mg/kg Körpergewicht | |
Ätzwirkung/Reizwirkung: | Auge: Dieses Material wurde als Gefahr der Kategorie 2A (reversible Auswirkungen auf die Augen) eingestuft. Haut: Dieses Material wurde als Gefahr der Kategorie 2 (reversible Auswirkungen auf die Haut) eingestuft. | |
Sensibilisierung: | Einatmen: Dieses Material wurde als kein Inhalationsallergen eingestuft. Haut: Dieses Material wurde als Gefahr der Kategorie 1 (Hautsensibilisator) eingestuft. | |
Aspirationsgefahr: | Dieses Material wurde als ungefährlich eingestuft. | |
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): | Dieses Material wurde als ungefährlich eingestuft. |
Chronische Toxizität | ||
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Mutagenität: | Dieses Material wurde als ungefährlich eingestuft. | |
Karzinogenität: | Dieses Material wurde als ungefährlich eingestuft. | |
Reproduktionstoxizität (auch durch Laktation): | Dieses Material wurde als ungefährlich eingestuft. | |
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): | Dieses Material wurde als ungefährlich eingestuft. |
Abschnitt 12: Ökologische Informationen
Erste Hilfe | Messen |
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Akute Wassergefährdung: | Vermeiden Sie die Verschmutzung von Gewässern. Dieses Material wurde als ungefährlich eingestuft. Schätzung der akuten Toxizität (basierend auf den Inhaltsstoffen): >100 mg/L |
Langfristige Wassergefährdung: | Dieses Material wurde als Gefahr der Kategorie „Chronisch 2“ eingestuft. Schnell oder nicht schnell abbaubare Substanz, für die entsprechende Daten zur chronischen Toxizität vorliegen ODER bei denen keine Daten zur chronischen Toxizität vorliegen: Schätzung der akuten Toxizität (auf Grundlage der Inhaltsstoffe): 1–10 mg/l, sofern die Substanz nicht schnell abbaubar ist und/oder BCF ≥ 500 und/oder log Kow ≥ 4. |
Ökotoxizität: | Keine Information verfügbar. |
Persistenz und Abbaubarkeit: | Keine Information verfügbar. |
Bioakkumulationspotenzial: | Keine Information verfügbar. |
Mobilität: | Keine Information verfügbar. |
Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung
Personen, die Entsorgungs-, Recycling- oder Rückgewinnungstätigkeiten durchführen, sollten sicherstellen, dass geeignete persönliche Schutzausrüstung verwendet wird, siehe „Abschnitt 8. Expositionskontrollen und persönlicher Schutz“ dieses Sicherheitsdatenblatts.
Wenn möglich, sollten Material und Behälter recycelt werden. Wenn Material oder Behälter nicht recycelt werden können, entsorgen Sie sie gemäß den örtlichen, regionalen, nationalen und internationalen Vorschriften.
Abschnitt 14: Transportinformationen
Straßen- und Schienenverkehr | ||
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Gemäß den Kriterien des „Australian Code for the Transport of Dangerous Goods by Road & Rail“ und des „New Zealand NZS5433: Transport of Dangerous Goods on Land“ als Gefahrgut eingestuft. | ||
Australische Sonderbestimmungen; AU01: Umweltgefährdende Stoffe, die der Beschreibung der UN 3077 oder UN 3082 entsprechen, unterliegen nicht diesem Code (ADG 07), wenn sie auf der Straße oder der Schiene transportiert werden; a) Verpackungen, in die kein Gefäß mit einem Inhalt von mehr als 500 kg (L) eingebaut ist, oder b. IBCs. | ||
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UN-Nr.: | 3082 | |
Gefahrgutklasse: | 9 | |
Tochterrisiko, Sekundärtochter: | ||
Verpackungsgruppe: | III | |
Sonderbestimmungen: | 179, 274, 331 | |
Begrenzte Mengen: | 5 L | |
Gefahrenhinweise: | •3Z | |
Leitfaden für Notfallmaßnahmen Nr.: | 47 | |
Verpackungen und IBCs | ||
Verpackungsanweisungen Besondere Verpackungsvorschriften | P001, LP01 | |
Tragbare Tanks und Großbehälter | ||
Anweisungen | T4 | |
Sonderbestimmungen | TP1, TP29 | |
Richtiger Versandname: | UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, NAG (Bisphenol A-Epoxidharz) | |
Trennung gefährlicher Güter: | Darf nicht mit Explosivstoffen (Klasse 1) beladen werden. Hinweis 1: Materialien, die ein Brandrisiko darstellen, sind nicht kompatibel mit Oxidationsmitteln (Klasse 5.1) oder organischen Peroxiden (Klasse 5.2). Ausnahmen können gelten. |
Seetransport | ||
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Gemäß den Kriterien des International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) für den Transport auf dem Seeweg als Gefahrgut eingestuft. Dieses Material ist gemäß dem International Maritime Dangerous Goods Code als Meeresschadstoff (P) eingestuft. | ||
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UN-Nr.: | 3082 | |
Gefahrgutklasse: | 9 | |
Tochterrisiko, Sekundärtochter: | ||
Verpackungsgruppe: | III | |
Sonderbestimmungen: | 179, 274, 331 | |
Begrenzte Mengen: | 5 L | |
Gefahrenhinweise: | •3Z | |
Leitfaden für Notfallmaßnahmen Nr.: | 47 | |
Rettungsdienstfeuerwehr: | FA | |
EMS-Leck: | SF | |
Verpackungen und IBCs | ||
Verpackungsanweisungen Besondere Verpackungsvorschriften | P001, LP01 | |
Tragbare Tanks und Großbehälter | ||
Anweisungen Besondere Bestimmungen | TP1, TP29 | |
Richtiger Versandname: | UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, NAG (Bisphenol A-Epoxidharz) |
Lufttransport | ||
---|---|---|
Gemäß den Kriterien der Gefahrgutvorschriften der International Air Transport Association (IATA) für den Transport im Luftverkehr als Gefahrgut eingestuft. | ||
![]() | ||
UN-Nr.: | 3082 | |
Gefahrgutklasse: | 9 | |
Tochterrisiko, Sekundärtochter: | ||
Verpackungsgruppe: | III | |
Sonderbestimmungen: | A97 A158 | |
ERG-Code: | 9L | |
Passagier- und Frachtflugzeuge Begrenzte Mengen | ||
Verpackungsanweisungen Besondere Verpackungsvorschriften | Y914 | |
Maximale Nettomenge pro Packung: | 30 kg G | |
Passagier- und Frachtflugzeuge | ||
Besondere Verpackungsvorschriften: | 450 L | |
Verpackungsanweisungen: | 914 | |
Nur Frachtflugzeuge | ||
Verpackungsanweisungen: | 914 | |
Maximale Nettomenge pro Packung: | 450 L | |
Richtiger Versandname: | UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, NAG (Bisphenol A-Epoxidharz) |
Abschnitt 15: Regulatorische Informationen
- Montrealer Protokoll (ozonschädigende Stoffe)
- Das Stockholmer Übereinkommen (persistente organische Schadstoffe)
- Das Rotterdamer Übereinkommen (vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung)
- Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL)
- Basler Übereinkommen (gefährliche Abfälle)
- Abfälle aus der Produktion, Formulierung und Verwendung von Harzen, Latex, Weichmachern, Leimen/Klebstoffen
- Der Standard für die einheitliche Einstufung von Arzneimitteln und Giften (SUSMP) wurde im Rahmen des Therapeutic Goods Act (Commonwealth) festgelegt.
- Alle Bestandteile dieses Produkts sind im australischen Verzeichnis chemischer Substanzen (AICS) aufgeführt oder davon ausgenommen.
Abschnitt 16: Sonstige Informationen
Grund für das Problem: Änderung der Transportinformationen
Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verfügbaren Informationen erstellt. Sie basieren auf dem aktuellen Stand der Forschung und wir gehen insoweit davon aus, dass sie richtig sind. Allerdings wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen oder impliziert, und da die Nutzungsbedingungen außerhalb unserer Kontrolle liegen, werden alle nutzungsrelevanten Informationen ohne Gewähr angeboten. Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung für die unbefugte Verwendung dieser Informationen oder für modifizierte oder geänderte Versionen.
Wenn Sie Arbeitgeber sind, ist es Ihre Pflicht, Ihre Mitarbeiter und alle anderen möglicherweise betroffenen Personen über die in diesem Datenblatt beschriebenen Gefahren und die zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen zu informieren.
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